Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingung

Keine Abmahnung ohne vorigen Kontakt!

01) ...
Geltungsbereich
Alle Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Frachtführer/Kurierdienstleister 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE und dem jeweiligen
Auftraggeber.
Aufträge und Verträge zwischen Dritter und Auftraggeber haben keine Gültigkeit und Bezug
zum bestehenden Auftrag und Vertrag  zwischen 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE
und dem Auftraggeber.
Es liegen die Regelungen des BGB, des ADSp und des HGB zugrunde.


02) ...
Vertragspartner und Vertraggegenstand
Frachtaufträge werden zwischen 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE und dem Auftraggeber
geschlossen.
Ein Frachtvermittler gilt zugleich als Vertragspartner mit 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE.
Verbindliche Zusagen eines Frachtvermittlers und seinem Autraggeber berühren nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE.
Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungsstellung von Transportmittel auf Straßen zwischen Absender
und Empfänger.
Transporte erfolgen ausschließlich als Sonderfahrten und Direktlieferungen.
Beladen und Liefern erfolgen unmittelbar ohne Umschlagung oder Zwischenlagerung
Transporte erfolgen ausschließlich nach voriger Vereinbarung.
Auftrags- und Bedingungsänderungen sind zuvor mit 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE
abzusprechen und dürfen vom Auftraggeber nicht eigenmächtig geändert werden.
Bei Nichteinhaltung, dass zu Fehlfahrten von Seitens 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE führt wird
die vereinbarte Summe fällig oder die Anfahrt in Rechnung gestellt.
(Hierbei wird abgewogen welcher Schaden 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE entsteht und wie
kostengünstig die Rechnung für den Auftraggeber erteilt werden kann)

03) ...
Leistungsumfang und Gewährleistung
Die Leistung umfasst den Transport von Gütern mit Fahrzeugen bis maximaler Gesamtmasse von 3500 Kilogramm.
Transport von Kraftfahrzeugteile, Luftfahrzeugteile, Werkstoffe für Produktion, freie Luftfracht nach
Luftfahrt-Bundesamt Kapitel 11.2.6 und 11.2.7, Anlieferung und Beförderung von Ersatzteilen an Pannenfahrzeuge, Flüssigkeiten in Gebinde, die auf Paletten transportsicher verzurrt sind.
Ausgenommen vom Leistungsumfang sind Altteil- und Abfallentsorgungen, ADR-pflichtiges Frachtgut, Sendungen die dem Postmonopol unterliegen, verderbliche Ware.
Für verkehrsbedingte Verzögerungen und höhere Gewalt übernimmt 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE
keine Haftung und Gewährleistung für termingerechte Abholung oder Lieferung.
Bei Gefahr für Leib und Leben oder erschwerten Bedingungen behält sich 4X4 Logistik
DISPATCHING & SERVICE das Recht vor die Abholung oder Auslieferung zu unterbrechen gegebenfalls
abzubrechen.
Beschädigte Fracht wird erst für den Transport geladen wenn dies schriftlich hinterlegt und vereinbart
wurde.
Gegebenfalls ist 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE berechtigt den Frachtauftrag zu verweigern.
Die Kosten der Fehlfahrt hat der Auftraggeber zu tragen.
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE übernimmt keine Haftung über falsche Angaben von Adressen,
falscher Eigentums- und Besitzansprüche, die zum Verlußt des Eigentum und Besitztum des Auftraggeber führen.

04) ...
Pflichten der Vertragspartner
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE verpflichtet sich, die ihm anvertraute Fracht mit Sorgfalt zu
behandeln, die Fracht termingerecht abzuholen und auszuliefern, sofern keine widrigen Umstände wie
in Punkt 03) beschrieben, eintreten werden.
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE hat für eine passende, fach- und sachgerechte Ladungssicherung
zu sorgen.
Der Auftraggeber ist für die korrekte Übermittlung der nötigen Daten verantwortlich.
Er gibt besonders die Maße, das Gewicht und die Art des Frachtgutes an, die Anschrift des Abholortes,
die Anschrift des Zustellortes und die Anschrift des Auftraggebers mit allen Kontaktpersonen und sorgt
für telefonische Erreichbarkeit.
Der Auftraggeber ist für die einwandfreie Fracht vor dem Beladen zuständig.
Er hat für sachgerechte Behältnisse und sichere Unterbringung in den Behältnisse zu sorgen.
Alle Gegenstände sind transportsicher auf Paletten, in Kisten oder in Kartonagen zu verstauen.
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE gewährt während der Abholung und der Auslieferung jeweils
eine halbe Stunde Wartezeit.
Der Auftraggeber verpflichtet sich innerhalb der Wartezeit das Beladen und Entladen abgefertigt zu haben.
Für längere Wartezeiten ist der Auftraggeber verantwortlich und 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE
ist berechtigt die Wartezeiten als Ausfallzeiten angemessen zu berechnen.

05) ...
Auslieferung der Fracht, Frachtbrief/Lieferschein, Liefernachweis und Zustellhindernisse
Wird die Annahme durch den Empfänger verweigert, der Empfänger ist verhindert bzw. nicht anwesend,
wird die Fracht durch 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE dem Absender wieder zugestellt oder am
Folgetag an den Empfänger ausgeliefert.
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE wird den Auftraggeber über den Verbleib und Unzustellbarkeit
der Fracht telefonisch oder elektronisch mitteilen.
Liegt das Verschulden am Auftraggeber, hat dieser die entstandenen Kosten zu erstatten.
Für Wartezeiten über 30 Minuten hinaus berechnet 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE
35,00 Euro je Stunde. Berechnet wird je angefangene 15 Minuten (8,75 Euro je 15 Minuten).
Liegt die Verzögerung auf Seiten des Frachtführers; wie in Punkt 03) beschrieben; erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, die Fracht am nächsten Tag angeliefert wird, ohne weitere Kostenberechnung an
Auftraggeber oder Schadenersatzansprüche gegen 4X4 Logistik DISPATCHUNG & SERVICE von Seitens
des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung für eine erfolgreiche und termingerechte Zustellung
der Fracht.
Er hat telefonisch erreichbar zu sein oder teilt eine andere Person/Mitarbeiter ein, die ihn bei
Abwesenheit oder Unerreichbarkeit vertritt.
Unerreichbarkeit des Auftraggebers stellt ein Verschulden seinerseits dar, sollte die Fracht nicht zugestellt
werden können oder termingerecht verladen werden.
Der Absender hat neben der Fracht auch die entsprechenden Unterlagen beizulegen, wie Lieferscheine
und Frachtbriefe mit allen Angaben die der Frachtführer für eine erfolgriche Zustellung beim Empfänger
benötigt.
Nach Zustellung/Auslieferung der Fracht beim Empfänger erteilt der Frachtführer dem Auftraggeber die
Empfangsbestätigung telefonisch, elektronisch oder postalisch.

06) ...
Vergütung und Fälligkeit
Die Berechnung der Dienstleistung ergibt sich aus der Distanz zwischen Absender und Empfänger und dem
Preistarif von 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE je Lastkilometer,
nach Einzelabsprache und Sondervereinbarung zwischen Auftraggeber und
4X4 Logistig DISPATCHIG & SERVICE
oder der Vereinbarung zwischen einem Frachtvermittler und Auftraggeber und die Bedingungen von
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE anerkannt wurde.
Liegen vereinbarte Preise vor, die unterhalb des Preistarifes von 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE liegen, ist jeglicher Schadensersatz von Seitens
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE ausgeschlossen.
Der Rechnungsbetrag wird fällig nach Erhalt der Rechnung und ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen auf das ausgewiesene Konto in der Fußzeile der Rechnung.
Auszahlung in Bar ist nach voriger Absprache ebenfalls möglich, dass vom Frachtführer auf dem Lieferschein für den Empfänger bestätigt wird.
Nach Verstreichung der 14 Tage Zahlfrist erfolgt eine einmalige Zahlungserinnerung an den Auftraggeber.
Verstreicht diese Frist ebenfalls wird ohne weitere Bekanntmachung an den Auftraggeber das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE behält sich das Recht vor ausbleibende Zahlungen mit Verzugszinsen von bis zu 10% des zahlbaren Nettobetrages aufzuerlegen.
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE behält sich ebenfalls das Recht vor ein Inkassounternehmen zu
beauftragen dessen entstehende Kosten dem Auftraggeber auferlegt wird.

07) ...
Haftung, Haftungsbegrenzung und Haftungsauschluss
Schäden die durch falsche oder fehlende Angaben entstehen haftet der Auftraggeber im vollen Umfang und hat diesen Schaden zu erstzen.
Diese sind unzureichend deklarierte Fracht, ungenügende Kennzeichnung der Verpackung, unzureichende Verpackung und Behältniss, fehlende Information über die Gefährlichkeit der Fracht.
Schäden, die durch den Frachtführer entstehen haftet 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE maximal
nach SZR 40 (Sonderziehungsrecht 40). Ein festgesetzter Satz je Kilogramm der befördernden Fracht.
Jedoch maximal 42,00 Euro pro Kilogramm.
Sollte der Schaden höher liegen als dies durch SZR 40 gedeckt ist, ist ein weiterer Schadensersatz von Seitens 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE ausgeschlossen.
Güter die den Wert von 42,00 Euro je Kilogramm übersteigen und entsprechend versichert sein müssen,
hat der Auftraggeber dies 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE mitzuteilen um eine ausreichende Deckung bei der Frachtführerhaftversicherung einzuholen, dessen Kosten dem Auftraggeber auferlegt wird.
Schäden sind unmittelbar nach Erhalt der Fracht dem Frachtführer mitzuteilen um diese auf dem Lieferschein festzuhalten um die Schadensregulierung zu ermöglichen. Andernfalls erlischt ein Anspruch auf Schadensersatz.
Annahmeverweigerung aufgrund von Schäden ist ausgeschlossen.
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE haftet nicht für wirtschaftliche Folgeschäden, wegen verspäteter Zustellung der Fracht.
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE haftet nicht für Verlust der Fracht, die durch falsche oder unzureichende Angaben im Frachtbrief oder Lieferschein, die zum Verlust oder Zustellung an die falsche Adresse geführt hat.
Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit aller benötigten Angaben und Informationen für den Frachtführer.
Bei falschen Angaben von Gewicht und/oder Volumen behält sich der Frachtführer das Recht vor die Beladung in sein Fahrzeug gegebenfalls zu verweigern, wenn die Kapazitäten überschritten werden als vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat dann die Fehlfahrt in der Höhe des vereinbarten Preises zu erstatten.


08) ...
Abrechnung und Auftragsvergabe/-erteilung
Erteilt der Auftraggeber einen Frachtauftrag auf elektronschen Wege über WhatsApp, E-Mail oder SMS ist diese auch ohne Unterschrift gültig.
Sobald dies von 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE über den elektronischen Weg beantwortet hat und der Auftrag angenommen wurde, fand ein Vertragsabschluss statt.
Dieser Vertrag kann vor Inanspruchnahme der Dienstleistung vom Auftraggeber gekündigt werden.
Eine Anfahrt zum Absender oder die Ankunft beim Absender ist bereits ein geleisteter Dienst und gilt somit als Fehlfahrt, die der Auftraggeber zu erstatten hat.
Die Zustellung der Rechnung erfolgt über den postalischen oder elektronischen Weg.
Zahlungsfrist ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

09) ...
Auftragsvergabe an dritte/externe Dienstleiter
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE behält sich das Recht vor einen externen Dienstleister/Frachtführer zu beauftragen wenn absehbar ist, dass Liefertermine nicht eingehalten werden können.

10) ...
Mietfahrer und andere Sonderdienstleistungen
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE übernimmt keine Haftung von Schäden an Fahrzeuge und sonstigen Arbeitsgeräte, die nicht offensichtlich erkennbar sind.
Vor der Abfahrt erfolgt eine Abfahrtskontrolle des anvertrauten Fahrzeugs an den Mietfahrer/Frachtführer.  Erkannte Mängel und Schäden werden vor Abfahrt dem Fahrzeughalter oder dem Auftraggeber mitgeteilt.
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE ist nicht verpflichtet das übernommene Fahrzeug verkehrsfähig und verkehrssicher zu halten. Dafür ist auschließlich der Fahrzeughalter zuständig.
Bei Pannen bzw. eintretendem Defekt am Fahrzeug wird dies dem Fahrzeughalter oder dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Fahrzeughalter oder der Auftraggeber hat für Abhilfe zu sorgen, dass die Frachtbeförderung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Die Wartezeit des Frachtführers wird entsprechend den AGB von 4X4 Logitik DISPATCHING & SERVICE nach Punkt 05) vergütet bis der Frachtführer/Mietfahrer seine Fahrt wieder aufnehmen kann.
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE behält sich das Recht vor die Frachtbeförderung gegebenfalls zu beenden, sollten aufgrund dessen folgende Kundenaufträge gefährdet sein.
Der Auftraggeber ist wie 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE verpflichtet sich regelmäßig beim Mietfahrer/Frachtführer über den Verlauf der Frachtbeförderung zu erkundigen.
Der Auftrageber und/oder der Fahrzeughalter sind ebenfalls nach FPersV (Fahrpersonalverordnung) verfplichtet über die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten des Frachtführer/Mietfahrers.
Der Auftraggeber/Fahrzeughalter hat die zeitliche Planung und den Streckenverlauf so zu planen, dass dies nicht mit der FPersV kollidiert.
Gegebenfalls behält sich 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE das Recht vor die Frachtbeförderung zu verweigern oder auch nach erfolgtem Fahrtantritt abzubrechen, sollte die maximale Lenk- und Arbeitszeit überschritten werden.
4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE übernimmt bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz den Schadensersatz am übernommenen Fahrzeug.
Die Schadensabwicklung erfolgt ausschließlich nach Reparatur und genauer Auflistung von Material, Arbeitsaufwand und Kosten in der Rechnung.
Der Auftraggeber/Fahrzeughalter verpflichten sich in Bezug der Verhältnismäßigkeit zur kostengünstigsten Reparatur.
Bei leichter Fahrlässigkeit oder üblichen verschleissbedingten Gebrauchsspuren übernimmt 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE keine Haftung.
Sind Sonderpreise vereinbart für Sonderdienstleistungen sind sämtliche Haftungen von Schäden am anvertrauten Fahrzeug ausgeschlossen. Selbst wenn diese grobfahrlässig herbei geführt wurden.
Haftungsübernahme gelten ausschließlich beim Preistarif von 4X4 Logistik DISPATCHING & SERVICE.

4x4 Logistik
De-Gasperi-Straße 1
51109 Köln 
Telefon: +49 (0)179 - 326 74 86